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Ein
freier Mann in Freimann |
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München-Freimann (1942 - 1958) Gräser, von Verhaftung bedroht, verliess Berlin und fand ab Sommer 1942 ein Unterkommen im Hause des Bildhauers Hans Schwegerle, Leinthalerstrasse 8. ![]() |
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![]() Vermutlich erst nach dem Krieg und vermutlich durch zwangsweise Einquartierung kam er dann in das Haus Hortensienstrasse 3 (in dem die Witwe des Gutsbesitzers Mohr lebte; Mohr war auch Besitzer des heutigen Kulturzentrums "Mohr-Villa" in Freimann). Die Häuser Leinthalerstrasse 8 und Hortensienstrasse 3 stehen noch (2013). Sie sind einige hundert Meter voneinander entfernt.
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![]() Haus Schwegerle um 2000 |
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Unter
dem Dach eines Verdächtigen: in der ‚Herberge fahrender Gesellen’ Durch
Vermittlung seines Bruders Ernst kam Gräser 1942 in München-Freimann
bei dem
Bildhauer Johannes Schwegerle (1882-1950) unter.
![]() Aus den Gaben an Schwegerle
Auf der
Eröffnungsveranstaltung
am 13. Januar 1938 verkündete ein Redner, ''daß sie den heutigen Staat
nicht
bekämpfen wollen, wenn sie auch nicht mit allem, was heute vom Staat
aus getan
wird, voll und ganz einverstanden seien." Doch ihre freien Reden
genügten:
Sie wurden von dem Hausmeister belauscht, dessen Frau sie mit der
kulinarischen
Verpflegung beauftragt hatten. Der Hausmeister verständigte die
Gestapo, und
die Gestapo beschattete daraufhin knapp ein Jahr lang alle "Es
erfolgte dann eine sehr lebhafte Aussprache über die Empörung des
Volkes gegen
die Juden. Es wurde davon gesprochen, dass es eine Schande für die
Nation sei,
es seien im ganzen Reich die Geschäfte demoliert und ausgeraubt worden,
es
würden etwa 70 Synagogen brennen und es sei doch wirklich schade für
die alte
reizende Synagoge in München an der Herzog-Rudolf-Straße." Am selben Tag erfolgten,
von langer Hand geplant,
die Festnahmen. Mehrere Monate lang wurden die Beschuldigten verhört.
Doch es
gelang ihnen, sich so geschickt zu verteidigen, dass entweder nicht
mehr
feststellbar war, von wem die einzelnen ''staatsfeindlichen''
Äußerungen getan
worden waren, oder ihr ''staatsfeindlicher'' Sinn nicht bewiesen werden
konnte.
Wahrscheinlich spielte auch eine Rolle, dass alle Beschuldigten aus der
gehobenen Gesellschaftsschicht stammten und ihre persönlichen
Verbindungen
nutzen konnten. Im September 1940 wurde das Verfahren gegen acht
Mitglieder der
''Herberge der fahrenden Gesellen'' eingestellt, die drei übrigen
wurden in der
Gerichtsverhandlung Ende 1940 freigesprochen. Der Oberstudiendirektor
und der
Facharzt, die sich durch ''besonders
gehässige Äußerungen'' hervorgetan hatten,
kamen wohl allerdings, einem Schreiben der Gestapo an den
Ermittlungsrichter
zufolge, ins KZ. Aus:
Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Der
nationalsozialistische Terror- und Verfolgungsapparat. In: www.widerstand.musin.de/w4-14html |
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